Breitbandversorgung in Scherstetten
Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR
Die Gemeinde Scherstetten strebt einen weiteren Breitbandausbau an und beteiligt sich am neuen Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)". Weitere Informationen zum Förderverfahren erhalten Sie unter https://www.schnelles-internet-in-bayern.de
Den aktuellen Stand des Förderprozesses der Gemeinde Scherstetten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://gigabit.regensburg.hosting/gemeinde-scherstetten
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Interessenbekundung zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Gemeinde Scherstetten im Rahmen der Richtlinie „bayerisches Gigabit-Förderverfahren“
Die Gemeinde Scherstetten beabsichtigt, die Breitbandversorgung in der Gemeinde im Rahmen des neu in Kraft getretenen Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens weiter zu verbessern und so zu einer möglichst flächendeckenden Glasfasererschließung zu gelangen. Demnach ist vorgesehen, dass alle „weißen und grauen Flecken“, die bisher noch keinen Glasfaseranschluss haben und zudem im Sinne der Bayer. Gigabitförderrichtlinie förderfähig sind, einen geförderten Glasfaseranschluss bis zur Grundstücksgrenze oder bis ins Haus erhalten. In Scherstetten könnten dadurch noch die Bereiche einen geförderten FTTB-Ausbau erhalten, in den zwar jetzt bereits Bandbreiten mit mehr als 30 Mbit/s aber weniger als 100 Mbit/s verfügbar sind.
Anschlussadressen die z.B. über Supervektoring über 100 Mbit/s (im Download) erhalten sind nach Förderrichtlinie ausgeschlossen und nicht förderfähig. Ausnahmen stellen hier jedoch Anschlüsse dar, die gewerblich/freiberuflich oder auch überwiegend beruflich genutzt werden. Gerade jetzt zu „Corona-Zeiten“ hat das Home-Office stark zugenommen und die Arbeitgeber ermöglichen vielen Mitarbeitern vom Home-Office aus arbeiten zu können. Somit sind auch private Anschlüsse für die sich nachweisen lässt, dass „Home-Office“ genutzt werden muss und auch zukünftig genutzt wird, in das Förderverfahren aufgenommen werden.
Bitten teilen Sie uns mit, wenn Sie einen solchen Anschluss für Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bzw. für Ihre berufliche Tätigkeit im Home-Office benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Homeoffice-Arbeitsplatz nur dann als Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Anschlusses anführen können, wenn dieser auch steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. könnte. Weitere Informationen zum Förderverfahren erhalten Sie unter: https://www.schnelles-internet-in-bayern.de
Bitten füllen Sie dazu den auf unserer Homepage www.scherstetten.de hinterlegten Vordruck vollständig aus und geben Sie diesen in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden (gerne auch per E-Mail oder Fax) bis spätestens 28.05.2021 wieder ab.
Verwaltungsgemeinschaft Stauden, Rathausstr. 58, 86863 Langenneufnach
E-Mail:
Fax: (08239) 9605- 50
Es können grundsätzlich nur die Interessenbekundungen berücksichtig werden, welche bis zum Stichtag in der Gemeinde Scherstetten oder in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden schriftlich (leserlich!), in Form des Vordrucks eingegangen sind.
Mit Ihrer Auskunft kann kein Anspruch auf einen Glasfaseranschluss geltend gemacht werden. Sollten Sie über das Förderverfahren einen Glasfaseranschluss erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, den Anschluss auch tatsächlich zu nutzen oder einen Vertrag abzuschließen. Sollte Ihnen bekannt sein, dass Sie bereits im Rahmen eines anderen Breitbandverfahrens einen entsprechenden Anschluss demnächst erhalten werden, benötigen wir keine Rückmeldung von Ihnen.
Bild zur Meldung: Breitbandversorgung in Scherstetten